Kategorie: Archiv Communiques

Der Presserat hat noch nicht entschieden.

Beschwerde gegen das Titelbild des Magazins (Tagesanzeiger) Nr. 23 vom 10. Juni 2017. Eingereicht am 14.06.2017. Der Presserat hat noch nicht entschieden.

Ich bitte den Presserat, das Magazin für das Titelbild der Nr. 23 vom 10 Juni zu rügen. Auf der Titelseite wird Kim Kardashian in tierischer und sexualisierter Pose mit fast nacktem Hintern abgebildet. Das verletzt die Kodex-Ziffer Nr. 8 der „Erklärung der Pflichten der Journalisten und Journalistinnen“, die besagt, dass diskriminierende Anspielungen in Text, Bild und Ton aufgrund des Geschlechts verboten sind und die Menschenwürde zu respektieren ist.

Kim Kardashian wird auf diesem Bild sexualisiert und in pornographischer Weise objektifiziert, indem auf ihren Hintern und nicht auf ihre Person fokussiert wird und eine Reduktion der Frau auf dieses Körperteil stattfindet. Das Bild drückt Verfügbarkeit, Unterwürfigkeit und die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers aus.
Das in diesem Bild ausgedrückte Frauenbild ist in schwerwiegender Weise diskriminierend, weil durch die animalisierte Darstellung Kardashians als Tier im Freien, auf allen Vieren und mit Pelz ausstaffiert, direkte pornografische Assoziationen geweckt werden und der weibliche Körper durch diese herabgesetzt wird. Im Zusammenhang mit dem Zitat darunter, das den weiblichen Körper als herstellbar und erfolgsentscheidend thematisiert, untergräbt das Bild die Selbstachtung von Frauen durch die Gefahr der Verinnerlichung von unerreichbaren Ästhetik- und Verhaltensmassstäben und senkt die Hemmschwelle für Übergriffe und sexualisierte Gewalt an Frauen. Dass zudem von einem „perfekten Po“ gesprochen wird und Angaben über dessen Aussehen gemacht werden, ist Zeichen eines Normierungsdrucks, der neben der Verdinglichung des weiblichen Körpers ein weiteres sexistisches Element darstellt.

Das Bild ist unverhältnismässig, weil das Thema auch mit einem anderen, weniger störenden und frauenverachtenden Bild hätte illustriert werden können. Leider hat man sich beim Magazin aber vermutlich aus Vermarktungsgründen für dieses Bild entschieden.

Es ist kein rundfunkrechtliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet worden.

Mit freundlichen Grüssen,
Zora Schneider, Partei der Arbeit Bern (PDA)


Vernehmlassung zur Steuervorlage 17

Den Bürgerinnen und Bürgern wird Sand in die Augen gestreut
Befremdet aber wenig erstaunt ist die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) über die Namensänderung der Vorlage. So heisst die Nachfolgerin der «Unternehmenssteuerreform III» (USRIII) plötzlich «Steuervorlage 17» (SV17). Der Logik der bisherigen Reformen entsprechend hätte die Vorlage «Unternehmenssteuerreform IV» (USR IV) heissen müssen. Warum wird nach der klaren Ablehnung der USRIII durch das Volk am 12. Februar 2017 jetzt die Vorlage so umbenannt? Und vor allem: Warum verschwindet das Wort «Unternehmen» aus der Bezeichnung der Vorlage? Die gleiche Taktik der Namensänderung, nämlich die USRIII nur «Steuerreform» zu nennen, wendeten auch die BefürworterInnen der USRIII in ihrer Abstimmungskampagne an. Es war der gescheiterte Versuch, den Bürgerinnen und Bürgern vor der Abstimmung Sand in die Augen zu streuen. Jetzt wendet der Bundesrat bei der neuen Vorlage auch diese Taktik an: Satt USR IV wird sie SV17 genannt – was für ein frappanter Unterschied! Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat sich vor nichts scheut, um den Interessen der Grossunternehmen zum Durchbruch zu verhelfen.


Medienmitteilung zur Abstimmung über die Rentenreform

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ist über das Nein zur Altersvorsorge 2020 höchst erfreut. In ihrer ganzen Geschichte hat die PdA die Grundsätze der sicheren, solidarischen und transparenten Renten verteidigt. Dementsprechend hat sich die PdAS gegen diese Rentenreform ausgesprochen. Sie hat das linke Referendum gegen die Reform aktiv unterstützt und entsprechend dazu aufgerufen, heute 2xNein zu stimmen. Die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen, die Erhöhung der unsozialen Mehrwertsteuer, die Erhöhung der Beiträge an AHV und die  Pensionskassen sowie die Senkung der BVG-Rente wären ein viel zu hoher Preis gewesen, der von den Arbeiterinnen und Arbeitern in der Schweiz hätte bezahlt werden müssen! Gross ist daher die Freude, diesen wichtigen Kampf gewonnen zu haben.


ANZEIGE WEGEN VERSTOSSES GEGEN STGB ART. 261BIS, RASSISMUS-STRAFNORM, GEGEN FRIEDRICH-GEORG BRÜGGER

Im ARD-Sendeformat „Weltspiegel“ wurde am Sonntag, 13. August 2017 um 19.30 Uhr ein Beitrag über eine Rinderfarm in Brasilien ausgestrahlt, die in den 1970er/80er Jahren vom Volkswagen-Konzern aufgebaut und betrieben wurde. Geleitet würde dieses Farmprojekt seinerzeit vom Schweizer Staatsbürger Friedrich-Georg Brügger.

In besagtem Filmbeitrag werden dem Volkswagen-Konzern die sklavenähnliche Arbeits- und Lebensbedingungen der Leiharbeiter („Schuldknechtschaft“) vorgeworfen und Entschädigungszahlungen für die ehemaligen Beschäftigten gefordert.

In diesem Zusammenhang äussert sich auch F.-G. Brügger zu seinem damaligen Engagement für den Volkswagen-Konzern. Diese Äusserungen zeichnen sich aus durch ein vollständiges Fehlen jeglicher Empathie gegenüber den brasilianischen Angestellten, aber auch durch abwertende Pauschalisierungen bezüglich der Charaktereigenschaften der einheimischen Arbeiter. So verwendet F.-G. Brügger bei der Qualifizierung seiner damaligen Untergebenen konsequent die dritte Person Einzahl: „der Brasilianer“.

„Der Brasilianer“ ist laut Brügger „ein böser Mensch.“ Und weiter: „Eine Pistole aus dem Sack ziehen und den andern über den Haufen schiessen – das kostet ihn überhaupt nichts. Das ist der Brasilianer, er zieht immer den andern über den Tisch. Klar, um eine solche Her…, Masse Leute am Zügel zu halten, müssen Sie schon eine gewisse Kraft zeigen, damit das Ganze überhaupt läuft.“

Diese Äusserungen erfüllen zweifelsohne den Tatbestand der abwertenden rassistischen Pauschalisierung. An diesem Umstand kann weder der zeitliche Abstand zu den sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen auf der VW-Farm etwas ändern noch das Alter des Autors der rassistischen Äusserungen. Fehlende Einsicht aus zeitlicher Distanz ist alles andere als ein mildernder Umstand.

Aus diesen Gründen strengt die Partei der Arbeit / Parti Ouvrier et Populaire des Kantons Bern ein Verfahren nach Artikel 261bis StGB, Rassismus-Strafnorm, an gegen Friedrich-Georg Brügger.

Rolf Zbinden
im Namen der PdA/POP des Kantons Bern

zur ARD Sendung..


ERKLÄRUNG DER PDAS / PST-POP

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS/PST-POP) hat als nationale Partei in allen drei Landesteilen Unterschriften gesammelt und damit beigetragen zum Zustandekommen des Referendums gegen das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020.

Nun empfiehlt die PdAS den StimmbürgerInnen, am 24. September 2017
2 x NEIN zur Rentenreform 2020 zu stimmen:


BESCHWERDE VOR DEM SCHWEIZER PRESSERAT: KIM KARDASHIAN IN PORNOGRAPHISCHER POSE

Medienmitteilung: PdA Bern macht eine Beschwerde beim Schweizer Presserat zur Diskriminierung von Frauen auf dem Titelbild des Magazins Nr. 23 vom 10. Juni 2017

Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten

Ein Bild sorgt für Empörung. Auf dem Titelbild des „Magazins“ des „Tagesanzeigers“ vom 10. Juni 2017 wird Kim Kardashian in tierischer und pornographischer Pose abgebildet. Das verletzt die Kodex-Ziffer Nr. 8 der „Erklärung der Pflichten der Journalisten und Journalistinnen“, die festhält, dass diskriminierende Anspielungen in Text, Bild und Ton aufgrund des Geschlechts verboten sind und die Menschenwürde zu respektieren ist. Die PdA Bern will eine solche Darstellung von Frauen in der Öffentlichkeit nicht zulassen und hat heute beim Schweizer Presserat eine Beschwerde dagegen eingereicht.


RESOLUTION «FÜR NEUE ABKOMMEN MIT DEN EUROPÄISCHEN STAATEN

Mit Blick auf zehn Jahre des Versagens, muss die Linke, muss die ArbeiterInnenbewegung Bilanz ziehen und klar festhalten, dass die Gesamtheit der bilateralen Verträge, einschliesslich der Personenfreizügigkeit, nur den ArbeitgeberInnen genutzt hat, während die ArbeiterInnen in der Schweiz und in der EU harte Angriffe hinnehmen mussten. Die Ablehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit bedeutet, sich von der Politik der europäischen und schweizerischen Rechten zu distanzieren. Viel mehr heisst es, sich von der Politik der europäischen Rechten zu distanzieren und jene Klassenpolitik zu beenden, die von den ArbeitgeberInnen geführt wird, um ihre Profite zu erhöhen.


LINKES BÜNDNIS HAT DAS REFERENDUM GEGEN DEN VORSORGEPLAN 2020 AUCH IN DER DEUTSCHSCHWEIZ ERGRIFFEN

Medienmitteilung der Partei der Arbeit Bern

VertreterInnen der PdA Schweiz, von SolidariteS Suisse, Basta! und kantonale Ableger der JUSO sowie zahlreiche GewerkschafterInnen gründeten in Olten das Referendumskomitee der Deutschschweiz gegen den Vorsorgeplan 2020.

Seit März ist das Bündnis in der Romandie aktiv. Nun wird auch in der Deutschschweiz gesammelt. AktivistInnen aus Basel, Bern, Thurgau, Zürich, Glarus bis St.Gallen haben sich zu einem Komitee zusammengeschlossen. Bis Ende Juni werden schweizweit Aktionen organisiert, um den faulen Kompromiss zwischen dem Bundesrat, den Pensionskassen und volksfernen Vertretern aus SP und Gewerkschaften zu verhindern. Der Slogan war klar: Gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters! Gegen tiefere Renten.

Die Altersvorsorge ist krank, aber wir brauchen keine Expertenlösung, sondern eine würdige Rente für alle. Die Frauen müssten gemäss Berset ein Jahr länger arbeiten, obwohl ihre Hausarbeit (260 Milliarden 2013) unbezahlt bleibt und die Frauen für die gleiche Arbeit 16% weniger verdienen. Die zusätzliche Rente von CHF 840 im Jahr müssen die Frauen zuerst mit CHF 100 Millionen mit der Reform bezahlen. Frauen kämen erst mit 94 Jahren wirklich in den Genuss einer realen Erhöhung der Rente. Da der Umwandlungssatz auf 6% gesenkt wird, wird jeder und jede seine Rente schrumpfen sehen. Nur die Pensionskassen können sich freuen. Die Reform verspricht ihnen einen Gewinn von CHF 1.2 Milliarden wegen nicht ausbezahlter Frauenrenten. Anstatt für die Boni der Verwaltungsräte der Pensionskassen, soll dieser Betrag in die AHV einbezahlt und die Altersvorsorge tatsächlich für alle gestärkt werden.

Am 11. April in Olten war klar: Die Frauen und die arbeitende Bevölkerung werden nicht an die Pensionskassen verkauft!


„KAPITALISMUS ODER KLASSENKAMPF“. DIE SP WILL KEINE REVOLUTION DER WIRTSCHAFTSORDNUNG- DIE PDA FORDERT EINEN RADIKALEN WECHSEL

Medienmitteilung der Partei der Arbeit Bern zur Sendung „Arena“ vom 18.11.2016:

Im Schweizer Fernsehen SRF wurde in der Sendung Arena diskutiert, welches die Rezepte der Linken gegen den Rechtsrutsch in Europa und in den USA seien. Mehr soziale Gerechtigkeit, sagt Christian Levrat, Präsident der SP und Ständerat für den Kanton Fribourg und wehrt sich gleichzeitig dezidiert gegen die Aussage, die SP sei für eine Revolution. Das neue Positionspapier, das eine demokratische Wirtschaft vorschlägt, sei auf keinen Fall sozialistisch oder kommunistisch. Es sei sozial-demokratisch. Die SP will umverteilen, fordert unter anderem (nicht un-) „anständige Löhne“.

Die PdA sagt: Es stimmt, die SP ist nicht sozialistisch! Die SP stellt sich im Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital nicht klar auf die eine oder die andere Seite. Die SP gibt selber zu, dass sie die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht mehr als Wählerinnen und Wähler zurückholen könne.

Die PdA ist die Partei der Arbeit, die Partei für den radikalen Wechsel! Sie ist die einzige Partei in der Schweiz, die sich ihrem Programm zu einem revolutionären Wechsel bekennt, im Sinne einer grundlegenden, revolutionären Veränderung der Wirtschaftsordnung! Die PdA strebt eine egalitäre, klassenlose Gesellschaft an, in der alle Menschen gleichwertig sind. Die Demokratisierung der kapitalistischen Wirtschaft, wie sie die SP fordert, ist eine Illusion, weil sie den Zusammenhang zwischen Wirtschaft, Staat, Gesellschaft und Kultur als zusammengehörende Elemente eines kapitalistischen Systems verkennt.

Die SP politisiert an ihrer Basis vorbei, weil sie bereit ist, unverzeihliche Kompromisse mit den Bürgerlichen bzw. dem Kapital einzugehen (wie beispielsweise die Privatisierung des öffentlichen Gesundheitswesens). Dies ist der Grund, weshalb sie nicht diejenigen anspricht, die durch die „Globalisierung“ (den durch den Neoliberalismus geforderten Abbau des Sozialstaates) unter Druck geraten und ganz konkret befürchten müssen, ihre existenziellen Grundbedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Die SP ist eine Partei des Bildungsbürgertums (der Lehrerinnen und Lehrer, der Beamtinnen und Beamten, der Hochschulabsolventen). Ihre Grundhaltung ist viel zu häufig elitär, weshalb die Forderung auf Umverteilung des Reichtums zu einer gut gemeinten karitativen Geste verkümmert.

Geehrte Frau Gössi, geehrter Herr Jaeger, geehrter Herr Levrat, geehrter Herr Strahm, geehrter Herr Scherr. Keine Angst, im Arena Studio war nur ein einziger Marxist anwesend: der berner Rapper Tommy Vercetti, alias Simon Küffer, der bei den Stadtratswahlen in Bern für die Liste 18 kandidiert. Während alle so sprachen, als bestünde die Schweiz nur aus Mittelstand, die KMU besitzen, brachte er als einziger einen Perspektivenwechsel in die Diskussion: Der Klassenkampf wird schon lange geführt, und zwar von oben gegen unten. Die Bürgerlichen sind durchaus für Verstaatlichung, wenn es darum geht, ihre Interessen zu retten (Rettung der UBS durch Steuergelder des Volkes).

Gegen den Rechtsrutsch sollten die gemeinsamen Rezepte aller Linken sein:
– Einstehen für eine neue Wirtschaftsordnung, weg vom Kapitalismus
– Verwirklichung einer egalitären Gesellschaft
– Aufhebung patriarchaler Strukturen: die Linke ist feministisch!
– Soziale Gerechtigkeit durch kollektive Verwaltung der Ressourcen
– Befriedigung der materiellen Bedürfnisse aller Menschen
– Schaffung einer weltweiten, solidarischen Bewegung gegen das Kapital
– Gegen Nationalismus, gegen Kriege, für den Frieden unter den Völkern

Liebe SP, keine Angst, hör die Signale:
Die Internationale erkämpft das Menschenrecht!


FREIHEIT FÜR SELAHATTIN DEMIRTAS UND FIGEN YÜKSEKDAG!

Medienmitteilung der Partei der Arbeit der Schweiz PdAS

Der Angriff der türkischen Regierung gegen die politische Bewegung der KurdInnen und progressiven Menschen in der Türkei eskaliert weiter. Die beiden Co-Vorsitzenden der prokurdischen Partei HDP Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag wurden in der Nacht auf den 4. November verhaftet. Die HDP ist eine grosse Oppositionpartei und konnte bei den letzten türkischen Parlamentswahlen über zehn Prozent der Stimmen holen, damit ist sie die drittgrösste Partei im Parlament. Neben den Co-Vorsitzenden wurden zeitgleich auch der Fraktionschef Idris Baluken und weitere prominente VertreterInnen der HDP inhaftiert. Als Vorwand für die Verhaftungen wurde ihnen wie auch bei allen anderen Verhaftungen von HDP-PolitikerInnen Nähe zur militanten kurdischen ArbeiterInnenpartei PKK angelastet. Nach dem gescheiterten Putsch im Juli hat die Regierung unter Erdogan die Repression stark ausgedehnt und unter anderem die Immunität von ParlamentarierInnen aufgehoben. In der Folge sind reihenweise RegierungskritikerInnen und oppositionelle PolitikerInnen verhaftet worden, zuletzt die Co-BürgermeisterInnen der grössten kurdischen Metropole, aber auch JournalistInnen der Zeitung «Cumhuriyet».
Die Türkei hat damit jeden Rest vom Scheins eines Rechtsstaats abgeworfen, es herrscht nun ohne jeden Zweifel eine brutale Diktatur. Die Schweiz darf keinesfalls die Augen davor verschliessen, dass in der Türkei die freie Ausübung der politischen Rechte massgeblich eingeschränkt und die grosse Oppositionspartei HDP unter fadenscheinigen Vorwürfen aufgerieben wird.
Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) fordert die umgehende Freilassung aller politischer Gefangenen und das Ende des Krieges gegen die KurdInnen und die fortschrittlichen Menschen in der Türkei. Die PdAS sichert den von der Regierung verfolgten Organisationen und Minderheiten ihre volle Solidarität zu.
Die Schweiz wird von der PdAS aufgefordert, sofort jede politische und ökonomische Unterstützung des Regimes abzubrechen und jede ihr verfügbaren diplomatischen und politischen Mittel anzuwenden, um die Freilassung der politischen Gefangenen anzutreiben. AKP-nahe und türkisch-faschistische Gruppen in der Schweiz müssen verboten werden, damit die Sicherheit der KurdInnen und fortschrittlichen TürkInnen in der Schweiz gewährleistet werden kann.