Parolen der Partei der Arbeit des Kantons Bern (PdA-POP) zu den Abstimmungen vom 25. Nov. 2018


EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN

JA zur Hornkuh-Initiative Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» (BBl 2018 3499);

NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter» (BBl 2018 3497);

NEIN zur Gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (BBl 2018 1491).

 


KANTONALE ABSTIMMUNGEN

 

NEIN zur Änderung des Steuergesetzes mehr…

JA zum Kredit für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden 2018–2020

 


DIE PARTEI DER ARBEIT DER SCHWEIZ SAGT JA ZU HORNKÜHEN MIT KUHHÖRNERN!

Eigentlich müsste man die Enthornung von Kühen richtig verbieten! Es handelt sich dabei um Verstümmelung, die Tiere erleiden grossen Schmerz, auch wenn sie betäubt werden, noch Monate danach.
Die Hornkuh-Initiative liest sich wie ein Gegenvorschlag zu einer solch konsequenten Forderung, was wohl auch der Grund war, warum die Räte keinen eigenen entworfen haben – und warum die Initiative vom Volk auch angenommen werden könnte. Sie will mit finanziellen Anreizen behornte Kühe, resp. deren Bäuerinnen und Bauern, belohnen.

Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, und ist auch eine Kompensation dafür, dass Kühe mit Hörnern nicht so eng zusammengepfercht werden können wie solche ohne. Durch höhere Direktzahlungen kann somit ein Teil der Auswüchse der kapitalistischen Profitmaximierung in der Fleisch- und Milchwirtschaft, resp. der industriellen Landwirtschaft, gemindert werden, zum Wohle der Tiere – sprich der Kühe, Stiere, Ziegen und -böcke – und damit auch der Natur, des Klimas und der Menschen. Die Hörner sind durchblutet, dienen der Kommunikation, der Körperpflege, der Temperaturregulierung und der Verdauung.

Heute werden 90 Prozent der Kühe in der Schweiz enthornt, doch alle Kühe auf Verpackungen von Milchprodukten tragen Hörner. Selbst bei Bio-Bauernbetrieben sind die meisten Kühe hornlos. Doch es sind nicht die Betriebe, die hirnlos sind, sondern die Hornochsen von Bio Suisse, die es ihnen nicht verbieten. Nur der biodynamische Demeter-Verband verbietet das Enthornen schon jetzt.

Senken wir die Hörner – und sagen laut Ja zur Volksinitiative des heldenhaften bärtigen Bergbauern und alt 68ers aus der Nähe von Moutier Armin Capaul – auch wenn es keine radikale ist. Die PdA ist dafür.

 


„Selbstbestimmungsinitiative“ – eine Mogelpackung

„Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ lautet der Titel der SVP-Initiative, über die wir am 25. November abstimmen werden. Mit dem Inhalt der Initiative hat diese Überschrift so gut wie nichts zu tun. Es ist eine reine Mogelpackung.

Im Falle einer Annahme der Initiative würden die Schweizer Behörden und die Stimmberechtigten keine einzige Kompetenz erhalten, die sie nicht heute schon hätten. Schweizer Recht wird von den zuständigen Schweizer Behörden erlassen, mit oder ohne Initiative. Auch Völkerrecht ist nicht ein Recht, das von irgendeiner ausländischen Behörde verordnet würde, sondern es besteht aus Verträgen, welche die Schweiz bewusst mit ausländischen Staaten oder Organisationen abgeschlossen hat. Die Schweiz bestimmt schon heute ihr „Völkerrecht“ ausschliesslich selbst.

Auch die „fremden Richter“ sind von uns selbst bestimmt. Gerichte, die verbindlich für die Schweiz etwas anordnen können, gibt es auf internationaler Ebene ohnehin nur ganz wenige. Der EFTA-Gerichtshof gehört dazu und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, allenfalls noch die von Fall zu Fall bestellten Schiedsgerichte der Welthandelsorganisation WTO. Alle diese Gerichte sind für die Schweiz nur zuständig, weil die Schweiz dies gewollt und autonom in einem völkerrechtlichen Vertrag festgelegt hat. Und in allen diesen Gerichten ist die Schweiz auch personell direkt vertreten.

Worum es wirklich geht

Um die Selbstbestimmung, die auf dem Titel steht, kann es bei dieser Initiative daher von vorneherein nicht gehen. Worum es wirklich geht, ist das Verhältnis von nationalem Recht der Schweiz zum Völkerrecht der Schweiz. Oder anders gesagt: Was soll gelten, wenn in einem schweizerischen Gesetz etwas anderes steht als die Schweiz in einem völkerrechtlichen Vertrag vereinbart hat? Hat dann das nationale Recht Vorrang oder der von der Schweiz abgeschlossene völkerrechtliche Vertrag?

Erstaunlicherweise gibt die Initiative aber gerade auf diese Frage keine Antwort. Laut Initiativtext sollen nämlich die Bundesgesetze und die völkerrechtlichen Verträge, die einem Referendum unterstanden haben, in jedem Falle Vorrang haben, auch vor der Bundeserfassung. Dem Schweizerischen Bundesgericht soll es verboten sein, diese Gesetze und völkerrechtlichen Verträge auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen. Wenn es nun aber einen Widerspruch zwischen einem Gesetz und einem referendumsfähigen völkerrechtlichen Vertrag gibt? Zu diesem wirklich zentralen und in der Praxis wichtigsten Punkt äussert sich die Initiative nicht. Wie schon bisher müsste also das Bundesgericht solche Widersprüche von Fall zu Fall lösen. Auch in dieser Hinsicht bringt die Initiative daher nichts Neues.

Warum also das ganze Trara um eine Initiative, die nicht das enthält, was auf der Verpackung steht, und welche die Frage, die sie angeblich lösen will, einfach offen lässt? Das liegt daran, dass die Initiative eine versteckte Agenda enthält, die sie nicht beim Namen nennt: Sie will nämlich die von der Schweiz und 46 weiteren Ländern vereinbarte Europäische Menschenrechtskonvention aushebeln und dem durch diese Konvention eingerichteten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Urteilskompetenz entziehen. Und das könnte im Falle einer Annahme der Initiative durchaus gelingen.

Menschenrechtskonvention als Zielscheibe

In der Tat ist die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK ein Vertrag, den die Schweiz zwar mitbestimmt hat, über den die Schweizer Stimmberechtigten aber nie abstimmen konnten. Das hat historische Gründe, die heute nicht mehr bestehen, weil die Regelung über Referenden gegen völkerrechtliche Verträge in der Zwischenzeit geändert wurden. Das hatte denn auch zur Folge, dass verschiedene Zusatzabkommen zur EMRK, mit welchen zusätzliche Rechte geschützt oder organisatorische Fragen geklärt wurden, dem Referendum unterstanden. Aber über den ursprünglichen Kern der EMRK konnten Schweizerinnen und Schweizer nicht abstimmen.

Diesen Umstand nimmt die SVP jetzt zum Vorwand, um die EMRK zum Nonvaleur zu erklären, der für Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts nicht mehr relevant sein soll. Jedes noch so diskriminierende schweizerische Gesetz soll gegenüber der EMRK Vorrang haben. Jeder noch so willkürliche und unverhältnismässige Eingriff in grundlegende Rechte soll gültig sein, nur weil er eine Grundlage in einem schweizerischen Gesetz hat. Die Initiative ebnet den ultimativen Weg zur uneingeschränkten Diktatur der Mehrheit über die Minderheit.

Das ist vor allem deshalb gravierend, weil das Schweizerische Bundesgericht gegen eine Diktatur der Mehrheit und gegen gesetzliche Übergriffe auf Einzelne nichts ausrichten kann. Das Bundesgericht kann willkürliche und diskriminierende Gesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen, sondern muss sie stur anwenden. Einen gewissen rudimentären Schutz gegen Grundrechtsverletzungen durch den Gesetzgeber gibt es für Schweizerinnen und Schweizer nur beim EMRK-Gerichtshof in Strassburg. Wird dieses Gericht entmachtet, wie es bei einer Annahme der Initiative der Fall wäre, zerreisst auch dieses allerletzte Auffangnetz.

Wer immer einer gesellschaftlichen Minderheit angehört, sei es politisch, religiös, weltanschaulich, herkunftsmässig, hinsichtlich der sexuellen Orientierung oder sonst wie, hat daher ein existenzielles Interesse, dass dies nicht geschieht. Er oder sie müssen dazu beitragen, dass diese hinterhältige Initiative möglichst deutlich verworfen wird.

 


Die Grossen lässt man laufen, die Kleinen werden ausspioniert.

Es war ein politischer Coup der Versicherungskonzerne: Das Parlament knickte vor ihrem massiven Lobbying ein und stimmte einem Gesetz zu, das Privatdetektiven erlaubt, ohne richterliche Genehmigung in Wohnzimmer und auf Balkone zu spähen. Mit richterlicher Zustimmung können sie neu sogar GPS-Tracker und Drohnen einsetzen. Damit erhalten private Firmen für die Überwachung mehr Rechte als die Polizei – für die Observation von potenziellen Terroristen.

Mit dem Gesetz wird die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt und die Privatsphäre aufs Gröbste verletzt. Bereits die Zahlen aus dem Jahr 2016 zeigen, dass jede dritte Überwachung von IV-Bezüger_innen unbegründet war. Die Kleinen werden ausspioniert, die Grossen lässt man laufen. Denn wo es sich wirklich lohnen würde, genauer hinzuschauen, duckt sich das Parlament weg. Seit Jahren verhindert die rechte Ratsmehrheit jeden Anlauf, Steuerhinterzieher_innen effizienter zu verfolgen. Obwohl bekannt ist, dass der Staatskasse damit Milliarden entgehen und die ehrlichen Steuerzahler_innen die Dummen sind.

Wehren wir uns gegen diese Verlogenheit. Verteidigen wir gemeinsam das Grundrecht auf Privatsphäre.

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