Keine Rentengelder für die Kriegsmaterialproduktion!

Bieler Stadtratssitzung
Überparteiliche Motion

Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten den Anschlussvertrag mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt Pensionskasse der Stadt Biel so anzupassen, dass die direkte und indirekte Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten, die mehr als 5% ihres jährlichen Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial (gemäss Art. 5 Kriegsmaterialgesetz) erwirtschaften, explizit ausgeschlossen wird. 

Begründung
Schweizer Banken, Versicherungen und Pensionskassen investieren jährlich mehrere Milliarden Franken in Kriegsmaterialproduzenten, die unter anderem international geächtete Waffen wie Atomwaffen oder Streumunition herstellen. Dies geschieht grossmehrheitlich nicht über den direkten Kauf von Aktien heikler Firmen, sondern über Beteiligungen an internationalen Indexfonds, die sich aus mehreren Aktientiteln zusammensetzen. Nach einer Anfrage bei der Pensionskasse Biel ist durchaus wahrscheinlich, dass auch sie indirekt über Anlagestiftungen und Fondsanbieter in Kriegsmaterialproduzenten investiert. Eine alternative Anlagestrategie ist durchaus möglich, wie die Pensionskasse der Stadt Zürich beweisst: Sie überprüft ihre Anlagestrategie nach nachhaltigen Kriterien, führt eine Ausschlussliste und zog sich aus heiklen Beteiligungen zurück. Ausserdem existieren neben den konventionellen Indexfonds, die auch Kriegsmaterialproduzenten beinhalten, zahlreiche nachhaltige Indexfonds, die Investitionen in Kriegsmaterial ausschliessen. Diese nachhaltigen Fonds unterscheiden sich weder bezüglich Performance noch bezüglich Verwaltungskosten fundamental von nicht-nachhaltigen Indexfonds.

Das aktuelle Anlageverhalten der Pensionskasse der Stadt Biel ist aus drei Gründen problematisch:

  • Aus moralischer und sicherheitspolitischer Sicht ist die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten abzulehnen.
  • Die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten führt Schweizer Normen ad absurdum, beispielsweise das Kriegsmaterialgesetz oder zahlreiche ratifizierte UN-Normen (Ächtung von Streubomben etc.)
  • Bedingt durch die Undurchsichtigkeit der Rüstungsindustrie, des Waffenhandels und Kriegsgeschehens besteht für Investoren ein erhebliches Reputationsrisiko.

Biel, 27. April 2017,
Judith Schmid PdA, Dana Augsburger-Brom SP, Myriam Roth Grüne, Julien Stocker GLP, Ruth Tennenbaum Passerelle, Miro Meyer JUSO