Nein zu Steuergeschenken an die Unternehmen in Milliardenhöhe!
«Überladen Sie aber das Fuder nicht; davor möchte ich doch warnen», riet ausgerechnet Bundesrat Ueli Maurer dem Nationalrat. Doch die bürgerliche Mehrheit liess sich von den Worten des Finanzministers nicht beeindrucken, ganz im Gegenteil: Dar Nationalrat beschloss im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USRIII) weitere Steuerprivilegien für die Unternehmen und geht bei den einzelnen Steuerprivilegien viel weiter, als der Ständerat es im Dezember 2015 noch tat. Kurz: Die bürgerliche Mehrheit fordert das Maximalprogramm! Dies zur grossen Freude der Unternehmen, die so in den Genuss von Steuergeschenken von mehreren Milliarden Franken kommen.
Für die Profitinteressen, gegen die Verfassung
Neu beinhaltet das USRIII-Paket die sogenannte «Tonnage Tax», von der die Schifffahrtsunternehmen profitieren. Dabei handelt es sich um eine Art «Pauschalbesteuerung »; die Reedereien zahlen mit diesem System je nach Frachtkapazität der Schiffe einen festen Betrag pro Schiff pro Jahr, dafür entfällt die Gewinnbesteuerung. Selbst die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), das mediale Flaggschiff der Bürgerlichen, muss dazu schreiben: «Das Konstrukt ist aber aus Sicht der Steuerlogik skurril und verfassungsrechtlich zweifelhaft.» Einmal mehr zeigt sich, dass die Bürgerlichen auf die Verfassung pfeifen, wenn es darum geht, die Profite der Unternehmen zu steigern.
Wieder im USRIII-Paket dabei ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer, was einen Zinsabzug auf das Eigenkapital ermöglicht. Der Ständerat hatte diese Massnahme aus der Vorlage gekippt, unter anderem weil die Kantone mit massiven Steuereinbussen rechnen. Bei den Patentboxen lehnte der Nationalrat im Unterschied zum Ständerat eine Beschränkung der Ermässigung auf maximal 90 Prozent ab. Und beim Abzug der Forschungs- und Entwicklungskosten verzichtete der Nationalrat auf ein Maximum von 150 Prozent der effektiven Kosten, welcher der Ständerat beschlossen hatte. Zudem will der Nationalrat im Gegensatz zur kleinen Kammer auch Forschungskosten im Ausland für diesen Sonderabzug zulassen. Aus taktischen Gründen hat die Ratsmehrheit die Abschaffung der Emissionsabgabe aus der Vorlage gestrichen. Diese uralte Forderung der Bürgerlichen soll zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt und zu einem zusätzlichen Steuergeschenk für die Unternehmen von 230 Millionen Franken führen.
«Fehlinformation durch Unterdrückung»
Der Bundesrat geht nun bei der USRIII von Steuerausfällen von 1,22 Milliarden Franken für den Bund aus. Doch die steuerlichen Ausfälle durch die Patentbox, den Abzug für Forschungs- und Entwicklungskosten sowie für die Aufdeckung der stillen Reserven wurden nie geschätzt. Hier besteht eine grosse Unsicherheit. Eine vorsichtige Schätzung aller Ausfälle ergibt Mindereinnahmen von mindestens 1,6 Milliarden Franken. Wie wenig zuverlässig die Angaben des Bunderats sind, zeigt auch ein Blick in die jüngste Geschichte: Bei der zweiten Reform der Unternehmenssteuer (USRII) im 2008 ging der Bundesrat von Steuerausfällen in der Höhe von rund 80 Millionen Franken pro Jahr aus. Das Referendum gegen die USRII scheiterte an der Urne mit 49,5 Prozent Nein-Stimmen denkbar knapp. Drei Jahre später, am 14. März 2011, musste der Bundesrat auf Druck des Parlaments jedoch zugeben, dass Bund, Kantone und Gemeinden wegen der USRII mit Steuerausfällen von über sieben Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren rechnen müssen. Selbst das Bundesgericht sprach von einer «krassen Verletzung der Abstimmungsfreiheit» und von «Fehlinformation durch Unterdrückung». Einzelne RichterInnen gar von einer «systematischen Irreführung» der StimmbürgerInnen.
Bis zu 4,6 Milliarden Steuergeschenke
Zu den Ausfällen auf Bundesebene kommen die massiven Steuerausfälle für die Kantone und Gemeinden hinzu. Der Städteverband errechnete allein für die Gemeinden einen Ausfall von 1,3 Milliarden Franken. Die geplante Senkung der Gewinnsteuer bedeutet für die Kantone Mindereinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken und die Steuerausfälle durch die Patentbox belaufen sich auf 400 Millionen Franken. Realistisch ist mit Mindereinnahmen für die Gemeinden und Kantone von 2,5 bis 3 Milliarden Franken zu rechnen. Unter dem Strich kostet die USRIII-Reform die Allgemeinheit 4,1 bis 4,6 Milliarden Franken. Kantone und Gemeinden werden gezwungen sein, diese horrenden Steuerausfälle mit Sparmassnahmen zu kompensieren. Sparmassnahmen, welche auf Kosten der Bevölkerung durchgeführt werden und Tausende von Arbeitsplätzen in Gefahr bringen, die direkt, aber auch indirekt mit dem öffentlichen Dienst (Bildung, Gesundheitsweisen, öffentlicher Verkehr etc.) in Zusammenhang stehen.
Dass dies keine Schwarzmalerei ist, beweist folgende Tatsache: Mitte Oktober 2015 hat der Bundesrat ein Sparpaket von einer Milliarde Franken beschlossen, das auch mit den fehlenden Einnahmen durch die USRIII begründet wurde. Besonders hart trifft es das Bundespersonal, denn hier sind laut Medienmitteilung des Bundesrats «namhafte Kürzungen» vorgesehen. Angesetzt wird der Rotstift auch in den Bereichen Soziale Wohlfahrt (180 Millionen), Entwicklungshilfe (250 Millionen) sowie Bildung und Forschung (210 Millionen). Die USRIII zeigt ihre negativen Auswirkungen, lange bevor sie überhaupt in Kraft ist. Eine bedenkliche Tatsache, welche aber die Notwendigkeit des Widerstands gegen die USR III dringend macht. Umso mehr, weil gleichzeitig mit der Revision der AHV eine zentrale Säule des Sozialstaats auf dem Spiel steht. Eine der Forderungen des Bundesrats, um bei den Renten Kosten zu «sparen», ist die Erhöhung des Frauenrentenalters. Dass Steuergeschenke an die Unternehmen und Sozialabbau einen direkten Zusammenhang haben, belegt auch die USRII aus dem Jahr 2008: Wie bereits erwähnt, betrug die steuerliche Entlastung für Unternehmen Milliarden von Franken. Finanziert wurden diese «Geschenke» unter anderem durch die Revision der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2010, die zu «Einsparungen», sprich zu einem Leistungsabbau für die Betroffenen von 600 Millionen Franken, führte.
Die PdAS ergreift das Referendum
Bereits ihn ihrem Wahlprogramm 2015 hat die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) auf die kapitalhörige Steuerpolitik der Schweiz hingewiesen: Laut der Studie «Reichtum in der Schweiz» des Instituts für Soziologie der Universität Basel aus dem Jahr 2010 formieren folgende steuerpolitischen Massnahmen gemeinsam «einen schweizerischen Jahrhundert-Trend»: • Verhältnismässige Minderbelastung hoher Vermögen • Verzicht auf eine nationale Vermögenssteuer seit 1959 • Abschaffung bzw. Reduktion der Erbschaftssteuer in vielen Kantonen seit den 1980er-Jahren • Steuersenkungsrunden bei den Einkommens- und Vermögenssteuertarifen • Abschaffung kantonaler Kapitalgewinnsteuern Es ist an der Zeit, diesen «schweizerischen Jahrhundert- Trend» zu brechen! Die Vorlage geht nun zur Differenzenbereinigung in den Ständerat zurück. Angesichts der Machtverhältnisse ist damit zu rechnen, dass die USRIII in der Sommersession, die am 18. Juni 2016 zu Ende gehen wird, definitiv verabschiedet wird. Die PdAS wird gegen die USRIII das Referendum ergreifen. Sie ruft alle linken und fortschrittlichen Kräfte auf, sich diesem wichtigen Kampf anzuschliessen.
Partei der Arbeit der Schweiz, März 2016