Kategorie: Medien


Steuervorlage und AHV-Reform: Stellungnahme der PdAS

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) nimmt den Vorschlag der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) zur Kenntnis, die Steuervorlage 17 (SV17) und die AHV-Reform zu verbinden. Die PdAS lehnt diesen im grossen Stil angelegten Kuhhandel aus den folgenden Hauptgründen ab

  • Wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform III lehnt die PdAS weiterhin jede Steuerreform bei den Unternehmen ab, die Steuergeschenke für die Unternehmen zum Ziel hat. Die Reform muss für die PdAS zwingend zu mehr Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen, was bei der SV17 wie zu erwarten war – nicht der Fall ist. Dies bleibt so auch nach der Verbindung mit der AHV-Reform.
  • Von den 2.1 Milliarden Franken, die in die AHV-Kasse fliessen sollen, müssen 600 Millionen von den ArbeiterInnen durch die Erhöhung der Lohnabgaben von 0.15 Prozent bezahlt werden. Wir lehnen es kategorisch ab, dass die ArbeiterInnen auch nur teilweise die Steuergeschenke in Milliardenhöhe für die Unternehmen berappen sollen.
  • Es ist völlig unklar, welche Auswirkungen der Kuhhandel auf die AHV-Reform haben wird. Es liegt jedoch auf der Hand, dass der von der WAK-S vorgeschlagene Kuhhandel der Druck auf die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre steigen lässt. Weiter kann davon ausgegangen werden, dass die bürgerlichen Parteien ausgehend vom vorgeschlagenen Deal die Möglichkeit nutzen werden, um die generelle Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre zu verlangen. Wie schon bei der AV2020 wird die PdAS jede Verschlechterung des Rentensystems bekämpfen.

Parteileitung der Partei der Arbeit der Schweiz
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Kanton macht widersprüchliche Aussagen statt Faktencheck

Westast so nicht!, Biel/Bienne Medienmitteilung
Das Komitee „Westast – so nicht!“ freut sich, dass der Berner Regierungsrat den stadtverträglichen Alternativvorschlag „Westast so besser“ als machbar und als kostengünstiger beurteilt als sein eigenes Autobahnprojekt. Umso bedauerlicher, dass er die Variante mit zahlreichen unbelegten Behauptungen dennoch abschmettert. Damit ignoriert der Kanton den wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen den A5-Westast und macht sich als Täter zum Richter über sein eigenes Projekt. Das Komitee fordert weiterhin eine unabhängige und transparente Überprüfung der Tunnelvariante. Biel braucht keine Luxusautobahn mit zehn Anschlüssen. 


Der Presserat hat noch nicht entschieden.

Beschwerde gegen das Titelbild des Magazins (Tagesanzeiger) Nr. 23 vom 10. Juni 2017. Eingereicht am 14.06.2017. Der Presserat hat noch nicht entschieden.

Ich bitte den Presserat, das Magazin für das Titelbild der Nr. 23 vom 10 Juni zu rügen. Auf der Titelseite wird Kim Kardashian in tierischer und sexualisierter Pose mit fast nacktem Hintern abgebildet. Das verletzt die Kodex-Ziffer Nr. 8 der „Erklärung der Pflichten der Journalisten und Journalistinnen“, die besagt, dass diskriminierende Anspielungen in Text, Bild und Ton aufgrund des Geschlechts verboten sind und die Menschenwürde zu respektieren ist.

Kim Kardashian wird auf diesem Bild sexualisiert und in pornographischer Weise objektifiziert, indem auf ihren Hintern und nicht auf ihre Person fokussiert wird und eine Reduktion der Frau auf dieses Körperteil stattfindet. Das Bild drückt Verfügbarkeit, Unterwürfigkeit und die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers aus.
Das in diesem Bild ausgedrückte Frauenbild ist in schwerwiegender Weise diskriminierend, weil durch die animalisierte Darstellung Kardashians als Tier im Freien, auf allen Vieren und mit Pelz ausstaffiert, direkte pornografische Assoziationen geweckt werden und der weibliche Körper durch diese herabgesetzt wird. Im Zusammenhang mit dem Zitat darunter, das den weiblichen Körper als herstellbar und erfolgsentscheidend thematisiert, untergräbt das Bild die Selbstachtung von Frauen durch die Gefahr der Verinnerlichung von unerreichbaren Ästhetik- und Verhaltensmassstäben und senkt die Hemmschwelle für Übergriffe und sexualisierte Gewalt an Frauen. Dass zudem von einem „perfekten Po“ gesprochen wird und Angaben über dessen Aussehen gemacht werden, ist Zeichen eines Normierungsdrucks, der neben der Verdinglichung des weiblichen Körpers ein weiteres sexistisches Element darstellt.

Das Bild ist unverhältnismässig, weil das Thema auch mit einem anderen, weniger störenden und frauenverachtenden Bild hätte illustriert werden können. Leider hat man sich beim Magazin aber vermutlich aus Vermarktungsgründen für dieses Bild entschieden.

Es ist kein rundfunkrechtliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet worden.

Mit freundlichen Grüssen,
Zora Schneider, Partei der Arbeit Bern (PDA)


Vernehmlassung zur Steuervorlage 17

Den Bürgerinnen und Bürgern wird Sand in die Augen gestreut
Befremdet aber wenig erstaunt ist die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) über die Namensänderung der Vorlage. So heisst die Nachfolgerin der «Unternehmenssteuerreform III» (USRIII) plötzlich «Steuervorlage 17» (SV17). Der Logik der bisherigen Reformen entsprechend hätte die Vorlage «Unternehmenssteuerreform IV» (USR IV) heissen müssen. Warum wird nach der klaren Ablehnung der USRIII durch das Volk am 12. Februar 2017 jetzt die Vorlage so umbenannt? Und vor allem: Warum verschwindet das Wort «Unternehmen» aus der Bezeichnung der Vorlage? Die gleiche Taktik der Namensänderung, nämlich die USRIII nur «Steuerreform» zu nennen, wendeten auch die BefürworterInnen der USRIII in ihrer Abstimmungskampagne an. Es war der gescheiterte Versuch, den Bürgerinnen und Bürgern vor der Abstimmung Sand in die Augen zu streuen. Jetzt wendet der Bundesrat bei der neuen Vorlage auch diese Taktik an: Satt USR IV wird sie SV17 genannt – was für ein frappanter Unterschied! Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat sich vor nichts scheut, um den Interessen der Grossunternehmen zum Durchbruch zu verhelfen.


Parolen der Partei der Arbeit des Kantons Bern (PdA/POP) zu den Abstimmungen vom 24. Sept. 2017

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN

2 X NEIN zur Reform der Altervorsorge 2020 und zur Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Bei der «Reform» handelt sich um die Erhöhung des Frauenrentenalters, mit der jährlich 1,3 Milliarden Franken auf dem Rücken der Frauen «eingespart» werden. Dies unter dem Vorwand einer Gleichstellung, die bis heute nicht umgesetzt wird. Ferner wird der Umwandlungssatzes der Pensionskassen von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt, was drastische Rentenkürzungen in der 2. Säule zur Folge hat. Ebenso wird die Mehrwertsteuer erhöht, welche als indirekte Steuer eine unsoziale Steuer ist, für die besonders die Ärmsten zahlen werden müssen.

NEIN zum Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit.
Laut der Vorlage muss die Land- und die Ernährungswirtschaft nach den Bedürfnissen des Marktes ausgerichtet werden. Der Markt soll dabei die Preise und die Menge der Produkte regeln, was vielmehr zur verstärkten Unsicherheit bei der Ernährung wie auch bei den BäuerInnen führt. Ferner wird vage von nachhaltigen «grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen» gesprochen, wobei weitere landwirtschaftliche Freihandelsverträge damit nicht ausgeschlossen werden.


ANZEIGE WEGEN VERSTOSSES GEGEN STGB ART. 261BIS, RASSISMUS-STRAFNORM, GEGEN FRIEDRICH-GEORG BRÜGGER

Im ARD-Sendeformat „Weltspiegel“ wurde am Sonntag, 13. August 2017 um 19.30 Uhr ein Beitrag über eine Rinderfarm in Brasilien ausgestrahlt, die in den 1970er/80er Jahren vom Volkswagen-Konzern aufgebaut und betrieben wurde. Geleitet würde dieses Farmprojekt seinerzeit vom Schweizer Staatsbürger Friedrich-Georg Brügger.

In besagtem Filmbeitrag werden dem Volkswagen-Konzern die sklavenähnliche Arbeits- und Lebensbedingungen der Leiharbeiter („Schuldknechtschaft“) vorgeworfen und Entschädigungszahlungen für die ehemaligen Beschäftigten gefordert.

In diesem Zusammenhang äussert sich auch F.-G. Brügger zu seinem damaligen Engagement für den Volkswagen-Konzern. Diese Äusserungen zeichnen sich aus durch ein vollständiges Fehlen jeglicher Empathie gegenüber den brasilianischen Angestellten, aber auch durch abwertende Pauschalisierungen bezüglich der Charaktereigenschaften der einheimischen Arbeiter. So verwendet F.-G. Brügger bei der Qualifizierung seiner damaligen Untergebenen konsequent die dritte Person Einzahl: „der Brasilianer“.

„Der Brasilianer“ ist laut Brügger „ein böser Mensch.“ Und weiter: „Eine Pistole aus dem Sack ziehen und den andern über den Haufen schiessen – das kostet ihn überhaupt nichts. Das ist der Brasilianer, er zieht immer den andern über den Tisch. Klar, um eine solche Her…, Masse Leute am Zügel zu halten, müssen Sie schon eine gewisse Kraft zeigen, damit das Ganze überhaupt läuft.“

Diese Äusserungen erfüllen zweifelsohne den Tatbestand der abwertenden rassistischen Pauschalisierung. An diesem Umstand kann weder der zeitliche Abstand zu den sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen auf der VW-Farm etwas ändern noch das Alter des Autors der rassistischen Äusserungen. Fehlende Einsicht aus zeitlicher Distanz ist alles andere als ein mildernder Umstand.

Aus diesen Gründen strengt die Partei der Arbeit / Parti Ouvrier et Populaire des Kantons Bern ein Verfahren nach Artikel 261bis StGB, Rassismus-Strafnorm, an gegen Friedrich-Georg Brügger.

Rolf Zbinden
im Namen der PdA/POP des Kantons Bern

zur ARD Sendung..


ERKLÄRUNG DER PDAS / PST-POP

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS/PST-POP) hat als nationale Partei in allen drei Landesteilen Unterschriften gesammelt und damit beigetragen zum Zustandekommen des Referendums gegen das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020.

Nun empfiehlt die PdAS den StimmbürgerInnen, am 24. September 2017
2 x NEIN zur Rentenreform 2020 zu stimmen:


MEDIENMITTEILUNG DER PDA BIEL

Die PdA/POP Biel/Bienne dankt ihren Wählerinnen und Wählen für das ihr ausgesprochene Vertrauen.

Es erfüllt uns mit grosser Befriedigung, mit unserer Kandidatur unseren Teil beigetragen zu haben zu einem links-grünen Aufschwung im Bieler Stadtrat.

Unser Stadtratsmandat bedeutet für uns eine grosse Verpflichtung, die in unserem Wahlprogramm formulierten politischen, sozialen und kulturellen Ziele hartnäckig und konsequent zu verfolgen. Dieser Aufgabe werden wir uns sowohl innerhalb wie auch ausserhalb des Parlaments stellen.

Die vitalen Interessen der Lohnabhängigen, der Mieterinnen und Mieter, der von Armut Betroffenen, der Rentnerinnen und Rentner, der Menschen jeden Alters in Aus- und Weiterbildung lassen sich nur mit einer breiten Front verteidigen – unabhängig von Pass, Portemonnaie, Herkommen und Sprache. Wenn wir diesem solidarischen Schulterschluss mit dem 25. September 2016 auch nur einen Schritt nähergekommen sind – dann hat sich die Wahlbeteiligung schon gelohnt!

Gegen Spaltung, Konkurrenz und Ausgrenzung setzen wir die Einheit im Kampf für eine gerechtere Gesellschaft, in der gilt:

Demokratie ist nicht teilbar!
La ville pour toutes et tous!


COMMUNIQUÉ DE PRESSE DU POP BIENNE

Le POP Bienne remercie cordialement ses électeurs et ses électrices de leur confiance.

Nous ressentons une grande satisfaction d’avoir contribué à l’augmentation de sièges verte-gauche dans le conseil de ville.

Notre mandat du Conseil de ville signifie pour nous un grand engagement de suivre les exigences formulées dans notre manifeste électoral des objectifs politiques, sociaux et culturels de façon persistante et cohérente.
Cette tâche nous attend à la fois à l’intérieur et à l’extérieur du Parlement.

Les intérêts vitaux des salariés, des locataires, de ceux qui sont touché de la pauvreté, des retraités, des personnes de tous âges qui se trouvent dans une formation ou une formation continue ne peuvent pas être défendus qu’au large front – quel que soit le passeport, le portefeuille, l’origine ou la langue.
Si nous nous sommes rapprochés de cette collaboration solidaire le 25 Septembre 2016, même un petit pas, notre participation à l’élection a déjà payé  !

Contre la division, la concurrence et l’exclusion nous mettons l’unité dans le combat pour une société plus juste et solidaire.
Pour ces raisons :

La ville pour toutes et tous!
Demokratie ist nicht teilbar!